Wichtiger Hinweis
Sperre nicht umgehen.
Nutzen Sie diese Übersicht nicht, um eine bestehende Selbstsperre zu umgehen. Kostenlose Hilfe: 0800 202 304.
Transparenz
Affiliate-Links; Provision bei Registrierung möglich. Konzessionsstatus, Verfügbarkeit und Bedingungen müssen Sie anhand aktueller Primärquellen prüfen.
Österreichische Konzession
Staatlich konzessioniert (AT)
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01 Zweck und Wirkungsweise des Glücksspielausschlusses
Wer sich sperren lässt, beantragt den Ausschluss beim jeweiligen Betreiber oder für dessen konkret bezeichnete Angebote. Ein einzelner Antrag erfasst nicht automatisch alle konzessionierten Glücksspiele in Österreich. Die Maßnahme kann zeitliche Distanz schaffen und Raum für Neubewertung sowie beratende Begleitung öffnen; eine finanzielle Verbesserung garantiert sie nicht. § 25 GSpG regelt Schutzpflichten von Spielbankkonzessionären. Für WINWIN, win2day und landesrechtliche Angebote sind die jeweils einschlägigen Betreiberverfahren und Rechtsgrundlagen gesondert zu prüfen.
Formen der Zugriffsbeschränkung
Österreichische Betreiber können je nach Angebot Selbstausschluss (Eigeninitiative), Fremdausschluss oder betreiberseitige Schutzmaßnahmen sowie Besuchs- oder Einsatzbegrenzungen vorsehen. § 25 GSpG betrifft dabei Verfahren von Spielbankkonzessionären; bei WINWIN, win2day und landesrechtlich geregelten Angeboten können andere Grundlagen gelten. Für jede Form sind die aktuellen Rahmenbedingungen des zuständigen Betreibers zu prüfen.
| Sperrart |
Entscheidungsträger |
Wirkung |
Zeitdauer |
Frühzeitiges Ende |
| Selbstsperre |
Spielende Person |
Vollständiger Ausschluss |
Wählbar: 6 / 12 Monate / zeitlich unbegrenzt |
Befristet: ausgeschlossen; unbegrenzt: Prüfantrag erforderlich |
| Fremdsperre |
Anregung durch Angehörige, Verfügung durch Betreiber |
Mögliche Maßnahme nach Betreiberprüfung |
Fallbezogen |
Erneute Prüfung möglich |
| Besuchslimit |
Einvernehmlich festgelegt |
Einschränkung Häufigkeit / Höchstverlust |
Individuell festgelegt |
Ja |
| Betreibersperre |
Spielbankkonzessionär nach § 25 GSpG; sonst nach jeweiliger Grundlage |
Kein Zugang bei festgestellter Gefährdung |
Bis zur Gefahrenbeseitigung |
Nach Prüfung möglich |
Warum Eigenverantwortung zentral bleibt
Sperre entfaltet nur Wirkung, wenn Sie ihre Intention respektieren. Technische Kontrollmechanismen in Spielbanken oder Login-Blockaden bei win2day sind Hilfsvorrichtungen – niemals Ersatz bewusster Haltung. Wer Umgehung anstrebt, mag Wege finden. Daher gehört zur wirksamen Sperre stets Bereitschaft, eingeräumten Abstand tatsächlich einzuhalten.
Warnzeichen für sofortige Handlung
Nachstehende Signale legen Tätigwerden nahe:
- Spielzeiten verlängern sich; selbst festgelegte Grenzen überschreiten Sie wiederholt.
- Verlorenes Geld soll durch neuen Einsatz „wieder hereinkommen".
- Vor Partnerin oder Partner verbergen Sie Umfang Ihrer Spieltätigkeit.
- Mittel, vorgesehen für Wohnung, Essen oder fällige Zahlungen, verspielen Sie.
- Außerhalb aktiver Phasen kreisen Gedanken fortwährend ums Spiel.
- Sie reagieren gereizt, sobald Spiel nicht möglich ist.
- Spiel setzt ein, um schlechte Stimmung zu dämpfen.
Treffen mehrere Punkte zu, empfiehlt sich Kontaktaufnahme mit Beratungsstelle. Die Liste ersetzt keine fachliche Diagnose.
→ Ergänzende Informationen: Fremdsperre durch Angehörige.
→ Unterstützung: Hilfe bei Spielsucht in Österreich.
02 Gesetzlicher Rahmen: § 25 Glücksspielgesetz
§ 25 GSpG statuiert abgestufte Schutzpflicht für Spielbankbetreiber. Sobald Hinweise auf Gefährdung vorliegen, erfolgt Prüfung wirtschaftlicher Verhältnisse nebst Ergreifen geeigneter Maßnahmen. Automatischer Ausschluss steht nicht zwingend fest, ist aber vorgesehen. Schadenersatzansprüche setzen voraus: Pflichtverletzung, Schaden, Kausalität – die rechtliche Bewertung hängt vom Einzelfall ab.
Bedeutung „wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bedrohen"
Das Gesetz nennt keine absoluten Euro-Werte oder Schwellen. Entscheidend: bedroht Spielverhalten die Existenz? Einkommens- und Vermögensverhältnisse fließen individuell ein. Ein hoher einmaliger Verlust kann bei ausreichendem Budget unproblematisch bleiben; wiederholte kleine Beträge können knapper Kassenlage Gefährdungscharakter verleihen.
Bonitätsprüfung und geschultes Personal
Bei begründetem Verdacht prüfen Spielbanken wirtschaftliche Lage und bieten Gespräch an. Resultat kann Besuchsbeschränkung oder Ausschluss sein. Verfahren und Rechtsfolgen sind fallabhängig.
VfGH G 259/2022 – Konsequenzen der Entscheidung
Der Verfassungsgerichtshof hob 2022 Teile zivilrechtlicher Bestimmungen zu § 25 auf. Betroffen sind Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung. Automatischer Verlustausgleich folgt daraus nicht. Ob Ansprüche bestehen, hängt ab von Verhalten der Spielbank, erkennbaren Warnzeichen, Kausalität und Rechtsbasis. Wer Ansprüche prüfen möchte, sollte Kontoauszüge, Spielverläufe, Korrespondenz dokumentieren und Rechtsrat einholen.
Warum § 25 GSpG für win2day nicht einschlägig ist
win2day gilt rechtlich als elektronische Lotterie. Die auf Spielbanken zugeschnittenen § 25-Pflichten treffen hier nicht unmittelbar zu. Das bedeutet nicht fehlendes Spielerschutzsystem: Sperren, Limits, Identitätsprüfung ergeben sich aus anderen Rechtsnormen, konzessionsrechtlichen und vertraglichen Grundlagen. Für Sperrung wenden Sie sich direkt an win2day; Spielbanksperre überträgt sich nicht von selbst.
Rechtsquellen:
VfGH G 34/10 (2011), VfGH G 259/2022 (2022). Beide Entscheidungen abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
→ Vertiefung: § 25 GSpG und Spielerschutz.
03 Vergleichende Betrachtung: Casinos Austria, WINWIN, win2day, Länderautomaten
Österreichs Spielbanklandschaft zerfällt in getrennte Segmente. Drei Hauptakteure – Casinos Austria, WINWIN, win2day – führen eigene Sperrlisten. Sperre bei einem Anbieter erstreckt sich nicht auf andere. Hinzu kommen landesrechtliche Automatenbestimmungen einzelner Bundesländer. Dieser Abschnitt vergleicht systematisch Sperrmöglichkeiten.
Casinos Austria – zwölf Standorte, zentral koordinierter Ausschluss
Casinos Austria betreibt zwölf Spielbanken österreichweit. Sperre beantragen Sie zentral; sie erfasst dann automatisch sämtliche zwölf Standorte. Sie wählen zwischen sechsmonatiger, zwölfmonatiger oder zeitlich unbegrenzter Sperre. Identitätsfeststellung ist zwingend. Halten Sie amtlichen Lichtbildausweis bereit. Antragswege: persönlicher Besuch, E-Mail oder Onlineformular playsponsible.at.
WINWIN – Automatensalons mit getrenntem System
WINWIN betreibt separates Sperrverfahren für seine Salons. Eine Casinos-Austria-Sperre umfasst WINWIN nicht. Sie reichen zusätzlich bei WINWIN Antrag ein und lassen sich die Einrichtung schriftlich bestätigen. Wer mehrere Angebote nutzt, sollte vollständige Liste anlegen, damit kein Zugang offen bleibt.
win2day – konzessionierte Online-Lotterie
win2day ist hierzulande einziger staatlich konzessionierter Online-Glücksspielanbieter. Sperren erfolgen über dessen eigenes System. Neben Vollausschluss sind bereichsbezogene Sperren oder Limits verfügbar. Prüfen Sie die zum Zeitpunkt Ihres Antrags geltenden Bedingungen. Klären Sie Umgang mit bestehendem Guthaben und Aktualität hinterlegter Bankverbindung.
Landesausspielungen und Bundesländerautomaten
Mehrere Bundesländer regeln Automatenglücksspiel landesgesetzlich:
- Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Burgenland: Landesrechtliche Vorschriften für Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken.
- Wien: Glücksspielautomaten außerhalb von Casinos seit 2015 verboten.
- Salzburg, Tirol, Vorarlberg: Keine entsprechenden Landesgesetze.
Verfahren unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Informieren Sie sich beim jeweiligen Betreiber oder zuständigen Behörde.
Zentrale Vergleichstabelle: Betreiber, Werkzeuge, Antragswege
| Betreiber |
Verfügbare Schutzinstrumente |
Wählbare Laufzeiten |
Antragswege |
Wirksamkeit ab |
Frühzeitiges Ende möglich? |
| Casinos Austria |
Besuchslimit, Selbstausschluss |
6 / 12 Monate, unbegrenzt |
Persönlich, E-Mail, Webformular |
Spätestens folgender Werktag |
Befristet: nein; unbegrenzt: Antrag notwendig |
| WINWIN |
Besuchslimit, Verlustgrenze, Selbstausschluss |
6 / 12 Monate, unbegrenzt |
E-Mail, Webformular |
Spätestens folgender Werktag |
Befristet: nein; unbegrenzt: Antrag notwendig |
| win2day |
Limits, Teilausschluss, Vollausschluss |
6 / 12 Monate, unbegrenzt |
Login-Bereich, E-Mail, Webformular |
Ab Bestätigungs-E-Mail |
Vollsperre befristet: nein; unbegrenzt: Antrag notwendig |
| Landesbetreiber |
Bundesland-abhängig |
Einzelfall |
Direkt beim Betreiber klären |
Einzelfall |
Einzelfall |
Zentrale Klarstellung: isolierte Systeme ohne automatische Übertragung
Sperre bei Casinos Austria erstreckt sich nicht auf WINWIN oder win2day. Jede Sperrung muss einzeln beantragt werden. Ein anbietergemeinsames Sperrregister existiert derzeit nicht.
→ Weiterführende Themen: Online Casino Selbstsperre
→ win2day Selbstsperre
→ Casinos Austria Selbstsperre
04 Antragsprozess im Detail: Schritt-für-Schritt-Vorgehen
Beantragung geschieht auf mehreren Wegen. Entscheidend sind zweifelfreier Identitätsnachweis sowie dokumentierter Wille. Nachstehend werden Antragswege für Casinos Austria, WINWIN sowie win2day einzeln dargestellt.
Casinos Austria und WINWIN: drei Beantragungswege
- Persönliches Erscheinen: Gehen Sie zu Spielbank oder WINWIN-Standort. Bringen Sie gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit (Reisepass, Personalausweis, Führerschein). Sie bekommen Formular zum Ausfüllen und Unterzeichnen vor Ort.
- E-Mail-Versand: Laden Sie Formular von playsponsible.at herunter, füllen Sie es vollständig aus, fügen Sie lesbare Ausweiskopie bei und versenden Sie alles an [email protected] (Casinos Austria) oder [email protected] (WINWIN).
- Online-Kontaktformular: Nutzen Sie Webformular auf playsponsible.at. Auch hier ist Ausweiskopie erforderlich.
win2day: Sperre direkt über Ihr Spielkonto
- Loggen Sie sich in Ihr win2day-Konto ein.
- Navigieren Sie zu „Mein Konto" → „Spielerschutz".
- Klicken Sie auf „Selbstsperre".
- Wählen Sie gewünschte Dauer: 6 Monate, 1 Jahr oder unbefristet.
- Bestätigen Sie Ihre Wahl.
- Sie erhalten Bestätigungs-E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt ist Sperre aktiv.
Notwendige Unterlagen
Für jeden Selbstausschluss benötigen Sie:
- Amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein).
- Bei digitaler oder schriftlicher Einreichung: deutlich lesbare Kopie dieses Ausweises.
Ab wann Ausschluss wirksam wird
- Casinos Austria und WINWIN: Sperre tritt mit Eingang in Kraft, spätestens am nächsten Werktag.
- win2day: Sperre gilt ab Erhalt der Bestätigungs-E-Mail – in der Regel sofort.
Umgang mit vorhandenem Guthaben
- win2day – Vollsperre: Klären Sie den Umgang mit Guthaben und eine mögliche Auszahlung anhand der aktuellen Bedingungen direkt mit win2day.
- win2day – Teilsperre: Prüfen Sie beim Betreiber, ob Guthaben verfügbar bleibt und welche Bereiche die gewählte Sperre erfasst.
- Casinos Austria / WINWIN: Guthaben auf Spielerkarten oder in Kundenkonten wird nach internen Regelungen behandelt. Informieren Sie sich vorab beim Anbieter.
05 Zeitspannen: Fristen, automatisches Auslaufen, Bindung
Veröffentlichte Angebote nennen befristete und unbefristete Varianten. Welche Laufzeit wählbar ist und wie sie endet, muss für Casinos Austria, WINWIN und win2day jeweils anhand der aktuellen Betreiberbedingungen geprüft werden.
Drei Zeitspannen zur Auswahl
- Sechs Monate: mögliche befristete Variante; Enddatum bestätigen lassen.
- Zwölf Monate: mögliche befristete Variante; Enddatum bestätigen lassen.
- Unbefristet: mögliches Aufhebungsverfahren beim Betreiber erfragen.
Automatisches Auslaufen bei befristeten Sperren
Ob eine befristete Sperre automatisch ausläuft oder weitere Schritte erforderlich sind, bestimmen die bestätigten Bedingungen des jeweiligen Betreibers. Prüfen Sie Enddatum und Status schriftlich, bevor Sie von einer Beendigung ausgehen.
Vorzeitige Beendigung getrennt prüfen
Bei Casinos Austria sind die Bedingungen der Spielbanksperre maßgeblich, bei WINWIN jene des Salonangebots und bei win2day die für das Konto bestätigten Regeln. Prüfen Sie jeden Betreiber getrennt und behandeln Sie die Sperre bis zu einer schriftlichen Statusänderung als aktiv.
Übersichtstabelle: Zeitspannen und Aufhebbarkeit
| Gewählte Laufzeit |
Anbieter |
Automatisches Ende? |
Vorzeitige Beendigung möglich? |
| 6 Monate |
Jeweils getrennt prüfen |
Bestätigtes Enddatum maßgeblich |
Aktuelle Bedingungen prüfen |
| 12 Monate |
Jeweils getrennt prüfen |
Bestätigtes Enddatum maßgeblich |
Aktuelle Bedingungen prüfen |
| Unbegrenzt |
Casinos Austria, WINWIN, win2day |
Nein, nur auf Antrag |
Ja, nach Prüfung |
06 Aufhebung: Ablauf, Nachweise und Entscheidungskriterien
Ende und Aufhebung richten sich nach Sperrart und den aktuellen Bedingungen des jeweiligen Betreibers. Bis zur schriftlichen Statusänderung ist von einer aktiven Sperre auszugehen.
Befristete Sperren: Betreiberbedingungen prüfen
Prüfen Sie Laufzeit und Aufhebbarkeit in der Bestätigung von Casinos Austria, WINWIN oder win2day separat. Solange keine schriftliche Änderung vorliegt, bleibt der Zugang als gesperrt zu behandeln. Bei starkem Spielwunsch kontaktieren Sie eine Beratungsstelle statt alternative Zugänge zu suchen.
Unbefristete Sperren: Aufhebung ausschließlich auf geprüften Antrag
Eine unbefristete Sperre endet nicht automatisch nach Ablauf einer Frist. Sie müssen beim jeweiligen Betreiber einen Antrag einreichen. Die bloße Erklärung, wieder spielen zu möchten, reicht nicht aus: Identität, gegenwärtige Situation und mögliche fortbestehende Gefährdung werden überprüft. Es besteht kein Anspruch auf sofortige Freischaltung. Gehen Sie bis zur schriftlichen Bestätigung davon aus, dass die Sperre vollständig in Kraft bleibt.
Ablauf des Aufhebungsverfahrens – einzelne Schritte
- Antrag stellen: Kontaktieren Sie schriftlich (E-Mail, Formular) oder persönlich Casinos Austria, WINWIN oder win2day.
- Identitätsnachweis vorlegen: Legen Sie eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises vor.
- Prüfung durch das Responsible Gaming Team: Ihre Anfrage wird intern bearbeitet. Dabei wird geprüft, ob Ihre Lebensumstände eine Aufhebung verantworten lassen.
- Gegebenenfalls Beratungsgespräch: In bestimmten Fällen wird ein persönliches oder telefonisches Gespräch angeboten. Dieses Gespräch dient der Unterstützung, nicht dem Verhör.
- Entscheidung und schriftliche Mitteilung: Sie erhalten einen Bescheid, ob die Sperre aufgehoben wird oder nicht.
Welche Nachweise verlangt werden können
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
- Einkommensnachweis oder Bonitätsauskunft – insbesondere bei Casinos Austria und WINWIN
- Unterlagen zu einer freiwillig genutzten Beratung oder Therapie nur dann, wenn der Betreiber sie im konkreten Verfahren ausdrücklich anfordert; daraus folgt weder ein Anspruch noch eine bessere Aussicht auf Aufhebung
Das Beratungsgespräch: Was zu erwarten ist
Das Gespräch dient dazu, Ihre aktuelle Lage nachvollziehbar zu machen; es stellt keine Garantie für eine Aufhebung dar. Antworten Sie möglichst konkret und verschweigen Sie bestehende Schulden oder Rückfälle nicht. Diese Fragen können Teil der Einschätzung sein:
- Was hat sich seit Einrichtung der Sperre geändert?
- Wie ist Ihre gegenwärtige finanzielle Situation?
- Welche Strategien haben Sie entwickelt, um verantwortungsbewusst zu spielen?
Mögliche Gründe für Ablehnung
Eine Aufhebung kann abgelehnt werden, wenn:
- Hinweise darauf bestehen, dass die Gefährdung weiterhin gegeben ist (z. B. anhaltende Verschuldung, fehlende Stabilisierung).
- Die Identität nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
- Die Sperre erst sehr kurze Zeit besteht und keine erkennbare Veränderung eingetreten ist.
Fünf Fragen zur Selbstreflexion vor dem Aufhebungsantrag
Prüfen Sie ehrlich:
- Aus welchem konkreten Grund habe ich die Sperre damals eingerichtet?
- Hat sich an dieser Ausgangssituation etwas Wesentliches geändert?
- Kann ich finanzielle Verluste verkraften, ohne dass mein Existenzminimum gefährdet ist?
- Habe ich mit einer Vertrauensperson oder Beratungsstelle über meine Absicht gesprochen?
- Welche Konsequenzen hätte es, wenn ich mich irre und die Probleme erneut auftreten?
Ein kostenfreies Gespräch mit einer Beratungsstelle ersetzt keine Entscheidung – es macht sie klarer.
Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (regionales Angebot) · Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304
Aufhebung bei win2day
Stellen Sie den Antrag über die aktuell von win2day genannten Kontaktwege und verwenden Sie Daten, mit denen Ihr Spielkonto identifiziert werden kann. Fragen Sie ausdrücklich nach, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie über die Entscheidung informiert werden. Nutzen Sie keine neue Registrierung, solange die Sperre aktiv ist.
Fremdsperre aufheben – wo der Unterschied liegt
Bei einer Fremdsperre wurde die Maßnahme nicht allein auf Ihren eigenen Antrag eingerichtet. Deshalb prüft der Betreiber nicht nur Ihren Aufhebungswunsch, sondern auch die Gründe, die zur Sperre geführt haben. Eine Anhörung und zusätzliche Unterlagen können erforderlich sein. Lassen Sie sich die Anforderungen schriftlich erklären; bei rechtlichen Streitfragen ist individuelle Beratung sinnvoll.
→ Weitere Themen: Fremdsperre durch Angehörige
→ Selbstsperre aufheben
→ win2day Selbstsperre
07 Wirkungsweise aktiver Sperren – und ihre Grenzen
Ist eine Sperre aktiv, soll der Zugang zur Spielbank oder Online-Plattform technisch sowie organisatorisch verhindert werden. Die Wirksamkeit hängt jedoch davon ab, dass Sie selbst die Sperre respektieren und nicht versuchen, sie zu umgehen. Sperren sind technische und administrative Barrieren – sie ersetzen keine therapeutische Maßnahme und können nicht alle Zugangswege blockieren.
Zutrittskontrolle in Spielbanken
Spielbanken kontrollieren beim Zutritt die Identität. Ist Ihre Sperre im System des jeweiligen Betreibers aktiv, muss der Zugang verweigert werden. Verlassen Sie sich dennoch nicht nur auf die Kontrolle: Meiden Sie nach Möglichkeit auch den Weg zum Standort und informieren Sie eine Vertrauensperson, wenn der Impuls zum Besuch stark wird.
Login-Sperre bei win2day
Bei aktiver Online-Sperre soll der Zugriff auf betroffene Spielbereiche technisch verhindert werden. Bewahren Sie die Bestätigung der Sperre auf und kontrollieren Sie, ob Sie weitere Spielkonten bei anderen Anbietern besitzen. Eine österreichische Anbietersperre blockiert weder automatisch ausländische Websites noch Werbung auf Ihrem Gerät.
Anbieter ohne österreichische Konzession: rechtliche Einordnung
Viele Anbieter, die in Österreich werben, verfügen nicht über inländische Konzession.
Was dies für Ihre Selbstsperre bedeutet:
- Eine Sperre bei Casinos Austria, WINWIN oder win2day gilt dort nicht, weil diese Anbieter keinen Zugriff auf Sperrdaten österreichischer Betreiber haben.
- Diese Anbieter unterliegen nicht österreichischer Aufsicht. Es gibt keine Beschwerdestelle in Österreich, keine Prüfung durch das BMF, keine Garantie für Auszahlungen.
- Ob ein konkreter Vertrag wirksam ist und Verluste zurückgefordert werden können, erfordert eine rechtliche Einzelfallprüfung – maßgeblich sind unter anderem Angebot, Konzessionslage, Zeitraum und anwendbares Recht (siehe Abschnitt 9).
ACHTUNG
Sperre nicht umgehen
Wir raten ausdrücklich davon ab, eine Selbstsperre durch Ausweichen auf internationale Anbieter ohne österreichische Konzession zu umgehen. Damit entfallen österreichische Sperr- und Aufsichtsmechanismen. Mögliche zivilrechtliche Ansprüche bleiben separate Einzelfallfrage und können gegen ausländische Anbieter schwer durchsetzbar sein.
08 Zusätzliche Schutzinstrumente: Limits, technische Blockaden, Banksperre
Die Selbstsperre ist ein wichtiger Schritt, jedoch nicht das einzige Werkzeug. Ergänzende Maßnahmen können zusätzliche Barrieren schaffen und Ihre Entscheidung technisch sowie finanziell absichern. Die folgenden Werkzeuge und Strategien sind freiwillig und können individuell kombiniert werden.
Sperr-Apps: BetBlocker und Gamban
BetBlocker ist eine kostenfreie Software, die Glücksspiel-Websites und Apps auf Ihrem Gerät blockiert. Sie wird durch Spenden finanziert und kann auf Computer, Smartphone sowie Tablet installiert werden. BetBlocker greift geräteübergreifend und unabhängig vom Anbieter.
Gamban ist eine kostenpflichtige Alternative mit ähnlicher Funktion. Beide Tools blockieren den Zugang auf technischer Ebene – sie ersetzen keine Selbstsperre, können aber eine zusätzliche Barriere schaffen.
Wichtig: Diese Apps sind Hilfsmittel, keine Garantie. Technisch versierte Nutzer können sie umgehen. Sie funktionieren am besten, wenn Sie sie mit einer bewussten Entscheidung kombinieren.
→ Mehr zu BetBlocker: playsponsible.at/betblocker
Bank- und kartenseitige Sperren
Viele Banken bieten die Möglichkeit, Transaktionen in bestimmten Kategorien zu blockieren. Sie können z. B.:
- Zahlungen an Glücksspielanbieter sperren lassen.
- Kreditkartenlimits senken oder Karten stilllegen.
- Ein getrenntes Konto für den Lebensunterhalt führen, auf das kein Online-Zugriff besteht.
Fragen Sie bei Ihrer Bank nach den verfügbaren Optionen.
Limits als mildere Alternative
Wenn Sie sich nicht vollständig sperren möchten, können Sie bei win2day Limits setzen:
- Einzahlungslimits (täglich, wöchentlich, monatlich)
- Verlustlimits
- Zeitlimits
Wichtig:
- Erhöhung eines Limits wird erst nach 24 Stunden wirksam.
- Eine weitere Erhöhung ist erst nach 7 Tagen möglich.
- Die Erhöhung eines Zeitlimits wird erst nach 72 Stunden wirksam.
- Senkung eines Limits gilt sofort.
Diese Regelungen sollen verhindern, dass Sie im impulsiven Moment das Limit aufheben.
Finanzielle Absicherung und Schuldnerberatung
Wenn Sie bereits Spielschulden haben, wenden Sie sich an staatlich anerkannte Schuldnerberatung. Diese Beratung ist kostenlos und vertraulich. Sie hilft Ihnen, einen Überblick über Ihre Finanzen zu gewinnen und Wege aus der Verschuldung zu finden.
Übersicht ergänzender Werkzeuge
| Maßnahme |
Kosten |
Reichweite |
Aktivierung |
Rückgängig machbar? |
| Selbstsperre (Casinos Austria, WINWIN, win2day) |
Kostenfrei |
Nur beim jeweiligen Anbieter |
Sofort / nächster Werktag |
Befristet: nein; unbefristet: Antrag |
| BetBlocker |
Kostenfrei |
Geräteübergreifend, alle Websites |
Sofort nach Installation |
Ja, aber mit Verzögerung |
| Gamban |
Kostenpflichtig |
Geräteübergreifend, alle Websites |
Sofort nach Installation |
Ja, aber mit Verzögerung |
| Bankseitige Sperre |
Kostenfrei / gebührenpflichtig (je nach Bank) |
Alle Zahlungen an Glücksspiel |
Nach Freischaltung durch die Bank |
Ja, durch Antrag bei der Bank |
| Limits bei win2day |
Kostenfrei |
Nur win2day |
Erhöhung verzögert, Senkung sofort |
Ja |
09 Haftung bei Sperrverstößen und Rückforderung von Verlusten
§ 25 GSpG wird in der Rechtsprechung als Schutzgesetz eingeordnet. Ersatz folgt nicht automatisch: Pflichtverletzung, Schaden, Kausalität und Rechtsgrundlage sind im Einzelfall zu prüfen. Für win2day gelten als elektronischer Lotterie andere Grundlagen.
Schadenersatz gemäß § 25 GSpG
- OGH 1 Ob 214/98x: § 25 Abs 3 GSpG schützt den einzelnen Spieler.
- OGH 1 Ob 175/02w: Ein Anspruch erfordert die Prüfung von Pflichtverletzung, Schaden, Kausalität und weiteren Einzelfallbedingungen; die Entscheidung begründet keinen automatischen Ersatz.
- OGH 6 Ob 250/11z: Die Bedeutung der Entscheidung für Beweislast, Pflichtverletzung und Mitverschulden ist anhand des konkreten Anspruchs und Sachverhalts juristisch zu prüfen.
Beweisfragen hängen von Anspruch, Verfahren und Sachverhalt ab. Wer welche Tatsachen darlegen oder beweisen muss, ist rechtlich im Einzelfall zu bestimmen.
Mitverschulden: keine Pauschalaussage möglich
Ob und wie weit Mitverschulden berücksichtigt wird, hängt ab von Krankheitsbild, Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sowie konkreter Pflichtverletzung. Urteile aus Einzelfällen sind nicht ohne weitere Prüfung übertragbar.
Verjährung hängt vom Anspruch ab
Welche Verjährungsfrist gilt, hängt von Anspruchsgrundlage und Sachverhalt ab. § 1489 ABGB kann bei bestimmten Schadenersatzansprüchen relevant sein, erlaubt aber keine pauschale Fristangabe für sämtliche Fälle. Lassen Sie Fristbeginn, Hemmung und Höchstfristen rechtlich prüfen.
Rückforderung bei Anbietern ohne österreichische Konzession
Wichtig: Es handelt sich um einen völlig anderen Anspruch als Schadenersatz gemäß § 25 GSpG.
Der OGH hat in mehreren Fällen Rückforderungsansprüche bejaht, wo Online-Glücksspiel ohne erforderliche österreichische Konzession angeboten wurde. Ob diese Rechtsprechung eingreift, ist abhängig von konkretem Angebot, Zeitraum und Vertrag.
Das bedeutet:
- Rückforderung kann auf ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 1431 ff ABGB) gestützt werden.
- Welche Verjährungsfrist gilt und ab wann sie zu laufen beginnt, hängt von Anspruch und Sachverhalt ab; in einschlägigen Fällen wird häufig eine lange Frist diskutiert.
- Erzielte Gewinne sowie weitere Gegenpositionen können den Rückforderungsbetrag beeinflussen.
Solche Ansprüche sind in der Praxis schwer durchsetzbar, weil die Anbieter oft im Ausland sitzen. Es gibt jedoch spezialisierte Prozesskostenfinanzierer und Anwälte, die derartige Fälle übernehmen.
Konkrete Schritte für Betroffene
Falls Sie glauben, Ansprüche zu haben:
- Dokumentieren Sie alles: Kontoauszüge, Screenshots, E-Mails, Transaktionslisten.
- Kontaktieren Sie eine Verbraucherschutzorganisation: Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder Arbeiterkammer bieten Erstberatung an.
- Konsultieren Sie Anwalt: Insbesondere bei höheren Beträgen.
Rechtliche Klarstellungen:
- Schadenersatz gemäß § 25 GSpG betrifft mögliche Pflichtverletzungen konzessionierter Spielbanken; Fristen und Voraussetzungen sind einzelfallbezogen.
- Bereicherungsrechtliche Rückforderungen können Angebote ohne erforderliche österreichische Konzession betreffen; auch hier sind Anspruch und Verjährung zu prüfen.
- Beide Ansprüche sind rechtlich verschieden und setzen unterschiedliche Voraussetzungen voraus.
Übersicht wichtiger Entscheidungen
| Entscheidung |
Datum |
Kernaussage |
| OGH 1 Ob 214/98x |
1998 |
§ 25 GSpG ist Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB |
| OGH 1 Ob 175/02w |
2002 |
Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall zu prüfen; kein automatischer Ersatz |
| OGH 5 Ob 112/04p |
2004 |
Mögliche Unwirksamkeit und Rückforderung nur nach aktueller Einzelfallprüfung |
| VfGH G 34/10 |
2011 |
Aufhebung der Haftungsobergrenze in § 25 GSpG |
| OGH 6 Ob 250/11z |
2011 |
Beweis- und Mitverschuldensfragen sind einzelfallabhängig |
| VfGH G 259/2022 |
2022 |
Aufhebung: Bonitätsprüfung allein reicht nicht als Auslöser |
| OGH 4 Ob 185/25x |
2026 |
Entscheidung nicht pauschal übertragbar; aktuelle rechtliche Prüfung erforderlich |
→ Weitere Informationen: Spielverluste zurückfordern.
10 Fremdsperre – Initiative durch Angehörige
Eine Fremdsperre unterscheidet sich vom Selbstausschluss dadurch, dass nicht die spielende Person selbst, sondern eine andere Person die Sperre anregt. Diese Person kann ein Angehöriger, Freund oder eine sonstige nahestehende Person sein. Die endgültige Entscheidung über die Verhängung einer Fremdsperre trifft jedoch der Betreiber.
Wer eine Fremdsperre anregen kann
Angehörige – etwa Ehepartner, Eltern, erwachsene Kinder, enge Freunde – können sich an den Betreiber wenden und eine Sperre vorschlagen, wenn sie eine Gefährdung der Person annehmen.
Ablauf und Anhörung der betroffenen Person
Ob und wie der Betreiber die betroffene Person informiert oder ihr eine Stellungnahme ermöglicht, richtet sich nach dem konkreten Angebot, Betreiberverfahren und anwendbaren Rechtsrahmen. Über eine mögliche Schutzmaßnahme entscheidet der Betreiber nach Prüfung der verfügbaren Informationen.
Ob eine Maßnahme ohne Zustimmung der betroffenen Person möglich ist, hängt vom Angebot, Betreiberverfahren und der anwendbaren Rechtsgrundlage ab. Angehörige sollten keine bestimmte Rechtsfolge erwarten, sondern das konkrete Verfahren beim Betreiber erfragen.
Weitere Schritte für Angehörige
- Nehmen Sie keine Schulden auf, um Spielverluste auszugleichen. Das löst das Problem nicht, sondern verschärft es.
- Schützen Sie Haushaltseinkommen: Trennen Sie Konten, entziehen Sie falls nötig den Zugriff auf gemeinsame Mittel.
- Suchen Sie selbst Unterstützung: Es gibt Beratungsangebote für Angehörige von Spielsüchtigen. Sie müssen das nicht allein tragen.
- Sprechen Sie das Thema offen an – ohne Vorwürfe. Sucht ist eine Erkrankung, keine moralische Verfehlung.
→ Mehr Informationen: Fremdsperre durch Angehörige.
→ Hilfe für Angehörige: siehe Abschnitt 14.
11 Ländervergleich: Österreich, Deutschland, Schweiz
Österreich, Deutschland und die Schweiz haben unterschiedliche Systeme für Selbstsperren entwickelt. Während Deutschland und die Schweiz zentrale, anbieterübergreifende Register betreiben, existiert in Österreich derzeit noch kein vergleichbares System. Die folgende Tabelle zeigt wesentliche Unterschiede.
| Kriterium |
Österreich |
Deutschland (OASIS) |
Schweiz (ESBK) |
| Zentrales Register |
Nein (geplant ab 2027) |
Ja (OASIS seit 2021) |
Ja (ESBK) |
| Anbieterübergreifend |
Nein, jede Sperre nur beim jeweiligen Anbieter |
Ja, alle lizenzierten Anbieter |
Ja, alle Casinos und Online-Anbieter |
| Mindestdauer |
6 Monate |
3 Monate |
1 Jahr (empfohlen) |
| Aufhebung frühestens |
Unbegrenzte Sperre: auf Antrag; befristete: nie |
Nach Ablauf der Mindestfrist, auf Antrag |
Nach einem Jahr, auf Antrag |
| Zuständige Stelle |
Betreiber selbst (Casinos Austria, WINWIN, win2day) |
Regierungspräsidium Darmstadt (OASIS) |
Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) |
| Online erfasst |
Nur win2day |
Ja, alle konzessionierten Online-Anbieter |
Ja, Online-Casinos eingeschlossen |
Warum Österreich bisher kein zentrales Register hat
Bestehende Sperrverfahren sind historisch bei einzelnen Konzessionären und nach unterschiedlichen Angebotsarten organisiert. Deshalb werden Daten derzeit nicht automatisch zwischen Casinos Austria, WINWIN und win2day ausgetauscht. Eine geplante Reform soll diese Trennung verringern. Bis ein zentrales System rechtlich beschlossen, technisch eingerichtet und für jeweilige Anbieter verbindlich ist, bleibt der sicherste Weg jedoch: jede benötigte Sperre separat beantragen und bestätigen lassen.
12 Reform: Zentrale Sperre ab 2027?
Die am 5. August 2026 veröffentlichte Regierungsvorlage 594 d.B. bringt eine umfassende Reform des Glücksspielgesetzes. Sie gilt noch nicht. Die wichtigsten im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen:
Was geplant ist
- Zentrales Sperrregister: Selbst-, Fremd- und Betreibersperren sollen in einem gemeinsamen Register erfasst werden. Der genaue Geltungsbereich wird erst durch die endgültige Gesetzesfassung und deren praktische Umsetzung bestimmt.
- Anbieterübergreifende Wirkung: Teilnehmende Betreiber sollen Sperren über das Register beachten. Wann welche Anbieter teilnehmen, hängt von ergänzenden Verordnungen und der technischen Umsetzung ab.
- Einzahlungslimits nach Alter:
- Personen zwischen 18 und 26 Jahren: höchstens 250 Euro wöchentlich.
- Personen ab 26 Jahren: höchstens 1.680 Euro monatlich.
- Payment Blocking: Banken und Zahlungsdienste sollen verpflichtet werden, Transaktionen an nicht lizenzierte Anbieter zu unterbinden.
- Netzsperren: Internetprovider sollen Zugriff auf illegale Glücksspielseiten blockieren.
Zeitplan und aktueller Stand
Regierungsvorlage 594 d.B. datiert auf 5. August 2026. Der Entwurf nennt für zentrale Bestimmungen 1. Jänner 2027 als Inkrafttreten. Das bedeutet keine gesicherte technische Verfügbarkeit des Registers zu diesem Datum.
Stand: Regierungsvorlage im parlamentarischen Verfahren. Änderungen, Übergangsregelungen und ergänzende Verordnungen können Zeitplan, beteiligte Anbieter und Umsetzung beeinflussen. Bis zur praktischen Inbetriebnahme gelten die bisherigen getrennten Sperrverfahren.
Letzte Prüfung dieser Seite: 09.09.2026.
→ Details: Glücksspielgesetz-Reform und Sperrregister.
13 Zahlen zum Spielverhalten und Risikosignale
Studien und epidemiologische Daten bieten Schätzungen zur Häufigkeit problematischen Spielverhaltens in Österreich. Diese Angaben sind keine präzisen Messungen, sondern Näherungswerte aus repräsentativen Befragungen und klinischen Quellen. Sie ermöglichen eine Einordnung der Größenordnung.
Aktuelle Schätzungen
Die bislang größte Studie zum Glücksspielverhalten in Österreich stammt von Kalke & Wurst (2015), erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen:
- Rund 1,1 % der österreichischen Bevölkerung zwischen 14 und 65 Jahren weisen problematisches oder pathologisches Spielverhalten auf.
- Das entspricht etwa 64.000 Personen.
- Die höchste Prävalenz zeigt sich bei Spielern an Glücksspielautomaten außerhalb von Spielbanken (21,2 %).
Neuere Schätzungen des Anton-Proksch-Instituts und Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) geht von vergleichbaren oder leicht erhöhten Werten aus. Epidemiologiebericht Sucht 2025 der GÖG liefert aktuelle Entwicklungsdaten.
Risikosignale erkennen
Diese Anzeichen können auf problematisches Spielverhalten hinweisen:
- Wiederholtes Spielen über längere Zeiträume
- Höhere Einsätze für gleichen Reiz nötig
- Versuche, Verluste durch weiteres Spielen wettzumachen
- Unruhe oder Reizbarkeit beim Versuch, nicht zu spielen
- Weiterspielen trotz negativer Folgen (Schulden, Konflikte, Jobverlust)
- Verschweigen des Spielverhaltens
- Vernachlässigung von Verpflichtungen, Hobbys und sozialen Beziehungen
Treffen mehrere dieser Punkte zu, empfehlen wir dringend ein Beratungsgespräch.
14 Anlaufstellen, Hotlines und Beratung
Die Spielerschutz-Hotline ist kostenfrei und kann auf Wunsch anonym in Anspruch genommen werden. Bei regionalen Einrichtungen unterscheiden sich Erreichbarkeitszeiten und Bedingungen; informieren Sie sich bei der jeweiligen Stelle. Sie müssen für das erste Gespräch keine fertige Entscheidung mitbringen. Auch Angehörige können Beratung anfordern.
Kostenlose Hotlines
- Spielerschutz-Hotline: 0800 202 304 (österreichweit, kostenlos)
- Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57 (regionales Angebot für Wien)
Die Beratungsstelle kann mit Ihnen klären, ob eine sofortige Selbstsperre, zusätzliche technische Sperren, finanzielle Schutzmaßnahmen oder weitere fachliche Begleitung sinnvoll sind. Bei akuter finanzieller Belastung kann zudem eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung hinzugezogen werden.
Beratungsstellen nach Bundesland
Jedes Bundesland verfügt über spezialisierte Beratungsstellen. Eine vollständige Liste finden Sie unter:
playsponsible.at/beratungsstellen
| Bundesland |
Einrichtung (Beispiele) |
Kontakt |
Angebot |
| Wien |
Spielsuchthilfe Wien |
01/544 13 57 |
Beratung, Therapie, Angehörigenberatung |
| Niederösterreich |
Fachstelle für Suchtprävention NÖ |
Über Website |
Beratung, Prävention |
| Oberösterreich |
pro mente OÖ |
Über Website |
Beratung, ambulante Therapie |
| Salzburg |
Suchtberatung Salzburg |
Über Website |
Beratung, Krisenintervention |
| Tirol |
Suchthilfe Tirol |
suchthilfe.tirol |
Beratung und regionale Vermittlung |
| Vorarlberg |
Supro Vorarlberg |
Über Website |
Beratung, Prävention |
| Steiermark |
VIVID – Fachstelle für Suchtprävention |
vivid.at/rat-hilfe |
Prävention, Information und Weitervermittlung |
| Kärnten |
SPIELSUCHTHILFE Kärnten |
Über Website |
Beratung, Therapie |
| Burgenland |
PSD Burgenland |
Über Website |
Beratung, Prävention |
Eine zentrale Übersicht aller Beratungsstellen finden Sie auch auf spielsuchthilfe.at.
Angebote für Angehörige
Viele Beratungsstellen bieten Gruppen- oder Einzelberatung für Angehörige an. Fragen Sie die gewählte Stelle vorab zu Kosten, Vertraulichkeit und Terminverfügbarkeit.
Schuldnerberatung bei Spielschulden
Spielsucht verursacht häufig erhebliche Schulden. Staatlich anerkannte Schuldnerberatungen unterstützen kostenfrei und vertraulich:
- ASB Schuldnerberatungen GmbH (österreichweit)
- Schuldnerberatung der Caritas
- ifs Schuldenberatung (Vorarlberg)
Kontakte erhalten Sie über die jeweilige Landesregierung oder direkt über asb-gmbh.at.
15 Häufige Fragen (FAQ)
Wie funktioniert die Selbstsperre bei Casino-Anbietern?
Selbstsperre bedeutet: Sie lassen sich auf eigenen Wunsch den Zugang zu einem Glücksspielangebot blockieren. In Österreich geschieht das durch formlosen oder förmlichen Antrag beim jeweiligen Betreiber. Danach verhindert dieser technisch und organisatorisch Ihren Zugang. Die Sperre wirkt ausschließlich beim beantragenden Anbieter und erstreckt sich nicht automatisch auf andere Spielbanken, Online-Plattformen oder Salons.
Welche Sperrdauern kann ich wählen?
Welche Laufzeiten, Endbedingungen und Aufhebungswege verfügbar sind, richtet sich nach dem aktuellen Angebot des jeweiligen Betreibers. Prüfen Sie Casinos Austria, WINWIN und win2day getrennt und lassen Sie sich Sperrart, Beginn und Enddatum schriftlich bestätigen. Bis dahin sollten Sie von einer aktiven Sperre ausgehen.
Kostet die Einrichtung einer Sperre Geld?
Nein. Casinos Austria, WINWIN und win2day verlangen keinerlei Gebühren für Einrichtung oder Führung einer Selbstsperre. Auch die Spielerschutz-Hotline 0800 202 304 ist kostenfrei und auf Wunsch anonym nutzbar. Regionale Beratungsstellen können abweichende Regelungen haben; fragen Sie dort nach.
Greift meine Sperre bei Casinos Austria automatisch auch für win2day?
Nein. Jede Sperre gilt nur beim jeweiligen Anbieter. Eine Casinos-Austria-Sperre blockiert ausschließlich die zwölf landesweiten Spielbankstandorte. Zugang zu win2day oder WINWIN bleibt unberührt. Für umfassenden Schutz müssen Sie bei jedem Anbieter einzeln die Sperrung beantragen. Anbieterübergreifendes Register existiert in Österreich derzeit nicht.
Gibt es in Österreich bereits eine zentrale Sperrdatenbank?
Aktuell nein. Die Regierungsvorlage 594 d.B., veröffentlicht am 5. August 2026, plant Einrichtung eines gemeinsamen Registers. Als Zieldatum nennt der Entwurf den 1. Jänner 2027 für wesentliche Bestimmungen. Tatsächliche Verfügbarkeit, teilnehmende Anbieter und technische Umsetzung hängen von Gesetzgebungsabschluss und Durchführungsverordnung ab. Verlassen Sie sich bis zur offiziellen Inbetriebnahme auf getrennte Anträge.
Kann ich meine Sechs-Monats-Sperre vorzeitig beenden?
Ob eine befristete Sperre vorzeitig endet, richtet sich nach den bei Antrag geltenden Bedingungen des jeweiligen Betreibers. Prüfen Sie Casinos Austria, WINWIN und win2day getrennt. Bis zu einer schriftlichen Bestätigung bleibt die Sperre aktiv; suchen Sie keine alternativen Zugänge.
Wie beantrage ich die Aufhebung meiner dauerhaften Sperre?
Reichen Sie einen schriftlichen Antrag ein – per E-Mail, postalisch oder über das Kontaktformular des Anbieters. Legen Sie eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises bei. Das zuständige Responsible Gaming Team prüft Ihren Antrag. Gegebenenfalls wird ein Beratungsgespräch geführt. Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, der Bewilligung oder Ablehnung begründet.
Muss ich persönlich erscheinen, um die Aufhebung zu beantragen?
Nein. Der Antrag kann schriftlich erfolgen. Ein persönliches oder telefonisches Gespräch kann jedoch Teil der Prüfung sein, wenn das Team dies für notwendig hält. Dieses Gespräch dient der Risikoeinschätzung und nicht als Hindernis, sondern als Unterstützung.
Benötige ich einen Einkommensnachweis für die Aufhebung?
Das hängt vom Betreiber und Einzelfall ab. Casinos Austria und WINWIN können einen aktuellen Einkommensnachweis oder eine Bonitätsbestätigung verlangen, falls Zweifel an der wirtschaftlichen Belastbarkeit bestehen. Bei win2day wird dies seltener gefordert, kann aber ebenfalls verlangt werden. Klären Sie die Anforderungen direkt beim Betreiber.
Endet meine Sperre nach Ablauf der Frist automatisch?
Ob und wann eine Sperre automatisch endet, richtet sich nach Sperrart und aktuellen Bedingungen des jeweiligen Betreibers. Prüfen Sie das bestätigte Enddatum sowie ein mögliches Aufhebungsverfahren direkt bei Casinos Austria, WINWIN oder win2day. Bis zur schriftlichen Bestätigung sollten Sie von einer aktiven Sperre ausgehen.
Was passiert mit meinem Guthaben bei win2day während der Sperre?
Der Umgang mit vorhandenem Guthaben bei einer Voll- oder Teilsperre richtet sich nach den aktuellen Bedingungen und der gewählten Sperrart. Klären Sie Auszahlung, Verfügbarkeit und nötige Schritte direkt mit win2day und verlassen Sie sich auf dessen schriftliche Auskunft.
Kann ich mich nur für einzelne Spielkategorien sperren lassen?
Bei win2day ja: Dort wählen Sie zwischen Vollsperre und Teilsperre, beispielsweise nur Casino-Spiele oder nur Poker. Casinos Austria und WINWIN sperren dagegen alle Angebote des jeweiligen Betreibers ohne Möglichkeit der Einschränkung auf einzelne Spielformen oder Automaten.
Können Familienangehörige eine Fremdsperre veranlassen?
Angehörige können dem jeweiligen Betreiber eine vermutete Gefährdung melden und Schutzmaßnahmen anregen. Ob ein Fremdausschluss vorgesehen ist, wie die betroffene Person einbezogen wird und welche Unterlagen nötig sind, hängt vom Betreiber, Angebot und anwendbaren Rechtsrahmen ab. Die Entscheidung trifft der Betreiber nach Prüfung; erkundigen Sie sich nach seinem konkreten Verfahren.
Haftet die Spielbank, wenn ein gesperrter Spieler dennoch Zugang erhält?
Nicht automatisch. Ein Schadenersatzanspruch setzt Pflichtverletzung, Schaden und Kausalität voraus. § 25 GSpG gilt für Spielbanken; win2day unterliegt als elektronische Lotterie anderen Grundlagen. Beweislast und Mitverschulden sind einzelfallabhängig. Lassen Sie konkrete Ansprüche juristisch prüfen.
Kann ich Verluste bei Anbietern ohne österreichische Konzession zurückfordern?
Ob ein Vertrag unwirksam ist und Verluste zurückgefordert werden können, hängt von Angebot, Konzessionslage, Zeitraum und aktuellem Recht ab. Entscheidungen sind nicht pauschal übertragbar. Dokumentieren Sie Transaktionen und holen Sie aktuelle rechtliche Beratung ein.
Wo erhalte ich anonym Hilfe bei Spielproblemen?
Die Spielerschutz-Hotline 0800 202 304 ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Regionale Beratungsstellen finden Sie auf spielsuchthilfe.at und playsponsible.at. Viele Einrichtungen bieten telefonische, persönliche oder Online-Beratung. Fragen Sie nach Kosten, Erreichbarkeit und Vertraulichkeit.
Fazit
Eine Casino-Selbstsperre in Österreich schafft verbindlichen Abstand. Sie gilt derzeit nur beim jeweiligen Betreiber; die geplante zentrale Lösung steht praktisch noch nicht zur Verfügung.
Ende und Aufhebung einer Sperre richten sich nach Betreiberbestätigung und Sperrart. Apps, Bankblockaden und Limits können den Schutz ergänzen.
Bei Warnsignalen hilft vertrauliche, kostenlose Beratung.
Hilfe: 0800 202 304 · Spielsuchthilfe Wien: 01/544 13 57
Redaktion
Fachredaktion von berlinerdoenerinnsbruck.at
Redaktion für Spielerschutz und Verbraucherinformation. Auswertung offizieller Quellen und Abgleich mit aktueller Rechtsprechung.
Methodik ansehen
Stand 09.09.2026
Geprüft von Fachredaktion
Nächste Prüfung vorgesehen: 09.12.2026 oder früher bei bekannter Rechtsänderung